RS Vwgh 1955/1/25 0010/52

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Veröffentlicht am 25.01.1955
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Index

Gewerberecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §39 Abs3

Rechtssatz

Der Erlag eines Geldbetrages nach § 39 Abs 3 VStG 1950 dient der Sicherung des Verfalles und kommt diesem Betrag die gleiche Funktion zu wie der Beschlagnahme von Verfallsgegenständen.Der Erlag eines Geldbetrages nach Paragraph 39, Absatz 3, VStG 1950 dient der Sicherung des Verfalles und kommt diesem Betrag die gleiche Funktion zu wie der Beschlagnahme von Verfallsgegenständen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1955:1952000010.X04

Im RIS seit

21.07.2025

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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