Index
VwGGNorm
AVG §69Beachte
Rechtssatz
Durch die Bewilligung der Wiederaufnahme des Verfahrens tritt im Anwendungsbereich des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes der Bescheid, mit dem das wiederaufzunehmende Verfahren abgeschlossen wurde, außer Kraft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1955:1953002808.X02Im RIS seit
21.07.2025Zuletzt aktualisiert am
21.07.2025