RS Vwgh 1957/10/31 2192/55

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Veröffentlicht am 31.10.1957
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Index

Gewerberecht
23/01 Konkursordnung
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1859
KO §1 Abs1
KO §59 Abs1

Rechtssatz

Mit der Konkurseröffnung wird dem Gemeinschuldner jegliche Verfügungsmacht über das Gewerberecht auf Dauer des Konkurses entzogen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1957:1955002192.X03

Im RIS seit

14.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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