RS Vwgh 1957/10/31 2192/55

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Veröffentlicht am 31.10.1957
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Index

Gewerberecht
23/01 Konkursordnung
23/04 Exekutionsordnung
50/01 Gewerbeordnung

Norm

EO §331 Abs1
EO §341 Abs1
GewO 1859 §144 Abs6
KO §1 Abs1
KO §83 Abs1

Rechtssatz

Der Konkursmassebegriff des § 1 KO schränkt sich auf das der Exekution unterworfene Vermögen ein, bei Gewerberechten mithin auf die mittels Zwangsverwaltung oder Zwangsverpachtung vorzunehmende Nutzung des Gewerberechtes, also die nach außen in Erscheinung tretende Ausübung des Gewerberechtes, worunter jene Tätigkeiten zu verstehen sind, die durch den Inhalt der Gewerbeberechtigung umschrieben werden, während die gewerberechtliche Befugnis selbst der exekutiven Verwertung entzogen bleibt. Es entfällt daher für den Konkursmasseverwalter die Befugnis, über das der exekutiven Verwertung nicht zugängliche Gewerberecht selbst in welcher Form immer zu verfügen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1957:1955002192.X02

Im RIS seit

14.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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