RS Vwgh 1958/11/11 1576/56

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.11.1958
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Index

Baurecht - Wien
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56
VwRallg

Rechtssatz

Bescheide iSd Verwaltungsverfahrensgesetze sind Verwaltungsakte, durch die in bestimmten einzelnen Angelegenheiten der Verwaltung in einer förmlichen und der Rechtskraft fähigen Weise über Rechtsverhältnisse materiellrechtlicher oder formalrechtlicher Art abgesprochen wird, sei es daß bestehende Rechtsverhältnisse festgestellt oder Rechtsverhältnisse begründet, abgeändert oder aufgehoben werden. Behördliche Erledigungen, die weder ein Rechtsverhältnis feststellen noch gestalten - wie die Androhung der Ersatzvornahme - können daher keine Bescheide sein.

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Androhungen Aufforderung Verordnungen Verhältnis Verordnung - Bescheid VwRallg4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1958:1956001576.X02

Im RIS seit

10.09.2021

Zuletzt aktualisiert am

10.09.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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