RS Vwgh 1960/2/25 1250/58

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Veröffentlicht am 25.02.1960
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Index

Verwaltungsverfahren - AVG
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §863 Abs1
AVG §10 Abs1

Rechtssatz

Zu diesem Ergebnis ist der verstärkte Senat im wesentlichen aus der Erwägung gelangt, daß nach dem Wortlaut des § 10 die Absicht, einem anderen Vollmacht zu erteilen, nicht nur durch den Gebrauch bestimmter Worte, sondern auch aus dem Verhalten des Vollmachtgebers erschlossen werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1960:1958001250.X03

Im RIS seit

13.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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