RS Vwgh 1985/10/7 85/15/0296

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.10.1985
beobachten
merken

Index

Verfahren vor dem VwGH
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/15/0146 E 18. Oktober 1984 RS 1

Stammrechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist eine Personenhandelsgesellschaft unbeschadet ihrer Auflösung mit Gesellschafterbeschluß laut Sacheinlagevertrag weiterhin so lange Träger bestimmter Rechte und Pflichten und damit in ihrer Parteifähigkeit und Prozeßfähigkeit nicht beeinträchtigt, als ihre Rechtsverhältnisse gegenüber Dritten noch nicht abgewickelt sind (Hinweis B 23.6.1983, 83/15/0050).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1985150296.X01

Im RIS seit

10.09.2021

Zuletzt aktualisiert am

10.09.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten