RS OGH 2021/7/26 9Rs58/21x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.07.2021
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Norm

ZPO §356 Abs1

Rechtssatz

Für die Entscheidung über einen in der Berufung enthaltenen Ablehnungsantrag gegen einen in erster Instanz tätigen Sachverständigen ist nicht das Berufungsgericht, sondern das Erstgericht zuständig. Das Berufungsverfahren ist bis zur rechtskräftigen Erledigung zu unterbrechen.

Entscheidungstexte

  • 9 Rs 58/21x
    Entscheidungstext OLG Wien 26.07.2021 9 Rs 58/21x

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2021:RW0001000

Im RIS seit

14.09.2021

Zuletzt aktualisiert am

14.09.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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