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AbgabenverfahrenNorm
HGB §158Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0748/78 E 23. April 1979 VwSlg 5373 F/1979 RS 2Stammrechtssatz
Die Einbringung eines Unternehmens einer OHG in eine Kapitalgesellschaft führt nicht zu einer Gesamtsrechtsfolge. Die Parteifähigkeit einer OHG wird, mag sie auch mit der Veräußerung ihres Unternehmens aufgelöst worden sein, insolange nicht beeinträchtigt, als ihre Rechtsverhältnisse gegenüber Dritten noch nicht abgewickelt sind.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982150177.X01Im RIS seit
02.09.2021Zuletzt aktualisiert am
02.09.2021