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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Rechtssatz
Aus § 31 Abs. 1 WRG 1959 geht unzweifelhaft hervor, dass bereits ein einmaliger Verstoß gegen die darin normierte Sorgfaltspflicht die Strafbarkeit nach § 137 Abs. 2 Z 4 WRG 1959 nach sich ziehen kann.Aus Paragraph 31, Absatz eins, WRG 1959 geht unzweifelhaft hervor, dass bereits ein einmaliger Verstoß gegen die darin normierte Sorgfaltspflicht die Strafbarkeit nach Paragraph 137, Absatz 2, Ziffer 4, WRG 1959 nach sich ziehen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021070010.L02Im RIS seit
31.08.2021Zuletzt aktualisiert am
31.08.2021