RS Vwgh 2021/7/30 Ra 2020/01/0219

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Veröffentlicht am 30.07.2021
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Index

E3R E19104000
10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1
VwGG §33 Abs1
32013R0604 Dublin-III Art29 Abs2

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2020/01/0220

Rechtssatz

Auch im Fall der freiwilligen Ausreise in einen anderen Mitgliedstaat samt dortiger Stellung eines Antrags auf internationalen Schutz und Übergang der Zuständigkeit auf diesen Mitgliedstaat gemäß Art. 29 Abs. 2 Dublin-III-Verordnung, ist das Rechtschutzinteresse des Revisionswerbers zu verneinen (vgl. etwa zuletzt VwGH 27.5.2021, Ra 2020/19/0184, zum fehlenden rechtlichen Interesse des Revisionswerbers an der Beseitigung des mit Revision bekämpften Erkenntnisses auch im Fall der Ausreise des Revisionswerbers in einen anderen Staat als seinen Herkunftsstaat). Das Verfahren war daher unter sinngemäßer Anwendung des § 33 Abs. 1 VwGG einzustellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020010219.L01

Im RIS seit

31.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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