RS Vwgh 2021/6/17 Ra 2021/14/0108

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Veröffentlicht am 17.06.2021
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §30 Abs2

Rechtssatz

Stattgebung - Angelegenheit nach dem AsylG 2005 und dem FrPolG - Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde unter anderem ein Abschiebetitel gegen den minderjährigen Revisionswerber nach Afghanistan geschaffen, der ihn von seiner in Österreich aufhältigen Kernfamilie trennen würde. Der sofortige Vollzug dieser Abschiebung würde daher einen gravierenden Eingriff in die (auch verfassungsrechtlich geschützten) Rechte des Revisionswerbers begründen. Mit dem Hinweis auf die mehrfache Verurteilung des Revisionswerbers wegen Jugendstraftaten wurde von BFA hingegen nicht dargetan, dass der Revisionswerber - aus zwingenden öffentlichen Interessen - nicht einmal die Entscheidung über seine Revision im Bundesgebiet abwarten können soll. In Abwägung der berührten privaten und öffentlichen Interessen war dem Antrag des Revisionswerbers daher stattzugeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021140108.L01

Im RIS seit

23.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

23.08.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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