Index
L85003 Straßen NiederösterreichNorm
LStG NÖ 1999 §12a Abs2Beachte
Rechtssatz
Nichtstattgebung - Straßenbaurechtliche Bewilligung - Die Ausführungen in Pkt. 2.2.2. des angefochtenen Erkenntnisses betreffend eine Verminderung der Trennwirkung im Bereich der Ortsdurchfahrt Lichtenwörth und im Bereich der B17 Grazerstraße, eine Verminderung der Beeinträchtigung der Funktion der Ortszentren von Wiener Neustadt und Lichtenwörth, Entlastungswirkungen von Siedlungsbereichen mit Wohnnutzung, die Anbindung medizinischer Infrastruktur, Beschleunigungseffekte durch die Entlastung des Innenstadtbereiches von Wiener Neustadt, die Erschließung von Entwicklungsflächen mit gewerblicher und industrieller Nutzung sowie eine Aufwertung des Wirtschaftsstandortes Wiener Neustadt sind als zwingendes öffentliches Interesse anzusehen, welches der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entgegensteht.
Schlagworte
Zwingende öffentliche InteressenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021060081.L01Im RIS seit
23.08.2021Zuletzt aktualisiert am
23.08.2021