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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §30 Abs2Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2016/22/0037 B 15. Juni 2016 RS 1 (hier Aufenthaltsbewilligung "Student")Stammrechtssatz
Stattgebung - Aufenthaltsbewilligung - Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde der Antrag der Revisionswerberin auf Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung für den Zweck Studierender abgewiesen. Diese Abweisung bewirkt eine Änderung der Rechtsposition der Revisionswerberin und ist daher einem Vollzug im Sinn des § 30 Abs. 2 VwGG zugänglich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021220112.L01Im RIS seit
23.08.2021Zuletzt aktualisiert am
23.08.2021