RS Vwgh 2021/6/29 Ra 2021/22/0112

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Veröffentlicht am 29.06.2021
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §30 Abs2

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/22/0037 B 15. Juni 2016 RS 1 (hier Aufenthaltsbewilligung "Student")

Stammrechtssatz

Stattgebung - Aufenthaltsbewilligung - Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde der Antrag der Revisionswerberin auf Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung für den Zweck Studierender abgewiesen. Diese Abweisung bewirkt eine Änderung der Rechtsposition der Revisionswerberin und ist daher einem Vollzug im Sinn des § 30 Abs. 2 VwGG zugänglich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021220112.L01

Im RIS seit

23.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

23.08.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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