RS Vwgh 2021/6/14 Ra 2019/17/0087

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Veröffentlicht am 14.06.2021
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Index

34 Monopole
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

GSpG 1989 §52 Abs1 Z1
VStG §22 Abs2

Rechtssatz

In einem Fall, in dem ein Lokalinhaber Glücksspielgeräte Spielern unternehmerisch zugänglich macht und überdies die Geräte auf eigene Rechnung und Gefahr betreibt, ist er lediglich iSd ersten Tatbilds leg. cit. und nicht zusätzlich iSd dritten Tatbildes leg. cit. zu bestrafen (vgl. VwGH 15.6.2020, Ra 2019/17/0064, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019170087.L02

Im RIS seit

19.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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