RS Lvwg 2021/6/30 LVwG-S-1450/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.06.2021
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

30.06.2021

Norm

KFG 1967 §98a Abs1
KFG 1967 §98a Abs2

Rechtssatz

Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 98a Abs 2 KFG 1967 ist ein Verstoß gegen Abs 1 dem Zulassungsbesitzer dann nicht anzulasten, wenn der Lenker die Geräte ohne sein Wissen im Fahrzeug mitgeführt oder angebracht hat.

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Radarwarngerät; Lenker; Zulassungsbesitzer;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.S.1450.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

09.08.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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