RS Vwgh 1980/12/12 2786/78

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Veröffentlicht am 12.12.1980
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Verwaltungsverfahren - AVG
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs3
EGVG Art9 Abs1 Z4

Beachte


Besprechung in:
ZfV 1978/4/1612;

Rechtssatz

Der Verwaltungsverfahrensgesetzgeber hat keineswegs die Nichtigkeit der vom Vertreter (ausländischen Vertreter) in Überschreitung seines beruflichen Befugnisumfanges gesetzten Parteihandlungen normiert, sondern vielmehr der Behörde aufgetragen, als Bevollmächtigte solche Personen nicht zuzulassen, die unbedingt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben (§ 10 Abs 3 AVG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1978002786.X02

Im RIS seit

10.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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