RS Vwgh 2017/7/10 Ro 2016/05/0007

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Veröffentlicht am 10.07.2017
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs2
VwGVG 2014 §28

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ro 2016/05/0008

Rechtssatz

Das angefochtene Erkenntnis, mit dem der Berufungsbescheid unter Bezugnahme auf § 28 VwGVG 2014 dahin abgeändert wurde, dass in Anwendung des § 66 Abs. 2 AVG der erstinstanzliche Bescheid aufgehoben und die Angelegenheit an die erstinstanzliche Behörde zur Erlassung eines neuen Bescheides zurückverwiesen wurde, stellt keine die Rechtssache endgültig erledigende Entscheidung dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RO2016050007.J07

Im RIS seit

09.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

09.08.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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