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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag NiederösterreichBeachte
Rechtssatz
§ 6 NÖ BauO 2014, der die Parteistellung in Bauverfahren regelt, enthält keine Anordnung, dass ein Nachbar in einem gemäß § 70 Abs. 6 erster Unterabsatz leg. cit. geführten Verfahren als Partei beizuziehen ist. Auch § 70 Abs. 6 leg. cit. sieht diesbezüglich nichts ausdrücklich vor. Die Bestimmung des § 70 Abs. 6 leg. cit. stellt nach ihrem Wortlaut nicht darauf ab, ob durch den konsenswidrigen Bestand eines Gebäudes oder dessen Benützung ein subjektiv-öffentliches Nachbarrecht (§ 6 Abs. 2 leg. cit.) verletzt wurde oder wird, und es kann ihr auch nicht entnommen werden, dass sie andere Nachbarrechte als jene des § 6 Abs. 2 leg. cit. normierte oder dass die Nachbarrechte des § 6 Abs. 2 leg. cit. durch § 70 Abs. 6 leg. cit. eingeschränkt worden wären (vgl. hingegen § 71a Wr BauO).Paragraph 6, NÖ BauO 2014, der die Parteistellung in Bauverfahren regelt, enthält keine Anordnung, dass ein Nachbar in einem gemäß Paragraph 70, Absatz 6, erster Unterabsatz leg. cit. geführten Verfahren als Partei beizuziehen ist. Auch Paragraph 70, Absatz 6, leg. cit. sieht diesbezüglich nichts ausdrücklich vor. Die Bestimmung des Paragraph 70, Absatz 6, leg. cit. stellt nach ihrem Wortlaut nicht darauf ab, ob durch den konsenswidrigen Bestand eines Gebäudes oder dessen Benützung ein subjektiv-öffentliches Nachbarrecht (Paragraph 6, Absatz 2, leg. cit.) verletzt wurde oder wird, und es kann ihr auch nicht entnommen werden, dass sie andere Nachbarrechte als jene des Paragraph 6, Absatz 2, leg. cit. normierte oder dass die Nachbarrechte des Paragraph 6, Absatz 2, leg. cit. durch Paragraph 70, Absatz 6, leg. cit. eingeschränkt worden wären vergleiche hingegen Paragraph 71 a, Wr BauO).
Schlagworte
Baurecht Nachbar Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RO2016050007.J03Im RIS seit
09.08.2021Zuletzt aktualisiert am
09.08.2021