RS Vwgh 2018/7/31 Ra 2017/08/0129

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Veröffentlicht am 31.07.2018
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §8 Abs2
AlVG 1977 §8 Abs3
ASVG §255 Abs3
AVG §52

Rechtssatz

Der ärztliche Sachverständige hätte nur den Leidenszustand des Arbeitslosen, das bei ihm bestehende Leistungskalkül sowie die daraus resultierende Fähigkeit, Arbeitstätigkeiten auszuüben, zu beurteilen gehabt. Ob daraus dauernde Invalidität im Sinn des § 255 Abs. 3 ASVG abzuleiten ist, ist eine Rechtsfrage, deren Beantwortung der Behörde bzw. dem Verwaltungsgericht vorbehalten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017080129.L06

Im RIS seit

04.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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