RS Vwgh 2021/6/21 Ra 2021/04/0011

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Veröffentlicht am 21.06.2021
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Index

L78003 Elektrizität Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3
ElektrizitätswesenG NÖ 2005 §6 Abs2 Z9

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2009/04/0153 E 7. September 2009 RS 3

Stammrechtssatz

Im Verbesserungsauftrag ist konkret anzugeben, welche vom Gesetz geforderten Eigenschaften dem Anbringen fehlen (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 30. Oktober 2008, Zl. 2007/07/0075) und dem Einschreiter die Behebung dieses Mangels innerhalb einer angemessenen Frist mit der Wirkung aufzutragen, dass das Anbringen nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist zurückgewiesen wird.

Schlagworte

Formgebrechen behebbare

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021040011.L05

Im RIS seit

10.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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