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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AlVG 1977 §8 Abs2Rechtssatz
Ob unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Falles der Verdacht des Fehlens der Arbeitsfähigkeit objektiv begründet und eine Zuweisung zu einer Untersuchung nach § 8 Abs. 2 AlVG gerechtfertigt war, unterliegt letztlich einer Einzelfallbeurteilung, die dann, wenn sie in vertretbarer Weise erfolgt ist, nicht revisibel ist.Ob unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Falles der Verdacht des Fehlens der Arbeitsfähigkeit objektiv begründet und eine Zuweisung zu einer Untersuchung nach Paragraph 8, Absatz 2, AlVG gerechtfertigt war, unterliegt letztlich einer Einzelfallbeurteilung, die dann, wenn sie in vertretbarer Weise erfolgt ist, nicht revisibel ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020080032.L02Im RIS seit
05.08.2021Zuletzt aktualisiert am
05.08.2021