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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BFA-VG 2014 §9 Abs2Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2021/20/0103 B 15. April 2021 RS 1Stammrechtssatz
Unter dem Gesichtspunkt des Art. 8 MRK muss nicht akzeptiert werden, dass ein Fremder mit seinem Verhalten letztlich versucht, in Bezug auf seinen Aufenthalt in Österreich vollendete Tatsachen zu schaffen (vgl. etwa VwGH 22.1.2021, Ra 2020/20/0426; 27.4.2020, Ra 2019/20/0402, jeweils mwN).Unter dem Gesichtspunkt des Artikel 8, MRK muss nicht akzeptiert werden, dass ein Fremder mit seinem Verhalten letztlich versucht, in Bezug auf seinen Aufenthalt in Österreich vollendete Tatsachen zu schaffen vergleiche etwa VwGH 22.1.2021, Ra 2020/20/0426; 27.4.2020, Ra 2019/20/0402, jeweils mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021200226.L01Im RIS seit
10.08.2021Zuletzt aktualisiert am
10.08.2021