RS Lvwg 2021/5/11 LVwG-M-2/007-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.05.2021
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

11.05.2021

Norm

B-VG Art130 Abs1 Z2
B-VG Art132 Abs2
GrundversorgungsG NÖ 2007 §5 Abs1 Z1

Rechtssatz

Das NÖ GrundversorgungsG wird nicht bloß privatwirtschaftlich vollzogen, sondern es bildet auch hoheitliche, mit Maßnahmenbeschwerde bekämpfbare Elemente aus [hier: konkrete Ausgestaltung der Unterbringung, Verbringung von Jugendlichen in eine Einrichtung nach einem durch Weisungen vorgegebenen Auftrag].

Schlagworte

Maßnahmenbeschwerde; Unterbringung; Bundesbetreuungseinrichtung; Minderjährige; Verfassungswidrigkeit; Anhaltung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.M.2.007.2019

Zuletzt aktualisiert am

28.06.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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