RS Lvwg 2021/6/24 LVwG-AV-656/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.06.2021
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Rechtssatznummer

4

Entscheidungsdatum

24.06.2021

Norm

AVG 1991 §10
AVG 1991 §73
VwGVG 2014 §14
ZustG §7
ZustG §9 Abs1

Rechtssatz

Gegen eine „summarische Beschlussfassung“ durch ein Kollegialorgan bestehen nur dann keine Bedenken, wenn bei der Beschlussfassung bereits ein Entwurf der beabsichtigten Erledigung vorliegt und dieser Erledigungsentwurf als Teil des Beschlussprotokolls diesem angeschlossen ist (vgl VwGH Ra 2017/11/0246).

Schlagworte

Bau- und Raumordnungsrecht; Verfahrensrecht; Devolutionsantrag; Beschwerdevorentscheidung; Vorlageantrag; Zustellung; Vollmacht;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.656.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

28.06.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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