RS Lvwg 2021/5/25 LVwG-S-533/001-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.05.2021
beobachten
merken

Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

25.05.2021

Norm

AZG §17a
AZG §28 Abs3a
AZG §28 Abs5 Z6
32014R0165 KontrollgeräteV Art34
32006R0561 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art10

Rechtssatz

In einer bloß quartalsmäßig erfolgenden Auswertung der Fahrerkarten zur nachträglichen Kontrolle, ob das digitale Kontrollgerät richtig bedient und alle erforderlichen Eintragungen gemacht wurden, kann insbesondere dann kein wirksames Kontroll- und Sanktionssystem zur Hintanhaltung von Verwaltungsübertretungen gesehen werden, wenn bei festgestellten Fehlern keine wirksame Sanktion erfolgt, die das Bewusstsein der Fahrer für die Bedeutung der Einhaltung der Dokumentationspflichten schärft.

Schlagworte

Arbeitsrecht; Arbeitnehmerschutz; Verwaltungsstrafe; Lenk- und Ruhezeiten; Arbeitszeitaufzeichnung; digitales Kontrollgerät; Verschulden; Kontrollsystem;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.S.533.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten