TE Lvwg Beschluss 2020/2/27 KLVwG-263/3/2020

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 27.02.2020
beobachten
merken
Quelle: Landesverwaltungsgericht Kärnten LVwg Kärnten, http://www.lvwg.ktn.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten