TE Lvwg Beschluss 2020/3/24 KLVwG-363/2/2020

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 24.03.2020
beobachten
merken
Quelle: Landesverwaltungsgericht Kärnten LVwg Kärnten, http://www.lvwg.ktn.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten