TE Bvwg Erkenntnis 2021/4/6 L510 2203207-1

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Veröffentlicht am 06.04.2021
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Entscheidungsdatum

06.04.2021

Norm

FPG §46
FPG §52 Abs4
FPG §52 Abs9
FPG §53
FPG §55
VwGVG §29 Abs5

Spruch



L510 2203212-1/7E

L510 2203207-1/7E

L510 2203211-1/7E

L510 2203209-1/6E

Gekürzte Ausfertigung des in der Verhandlung am 18.03.2021 mündlich verkündeten Erkenntnisses

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. INDERLIETH als Einzelrichter über die Beschwerde von

1. XXXX , geb. XXXX , StA. TÜRKEI, vertreten durch BREHM & SAHINOL Rechtsanwälte OG,

2. XXXX , geb. XXXX , StA. TÜRKEI, vertreten durch BREHM & SAHINOL Rechtsanwälte OG,

3. XXXX , geb. XXXX , StA. TÜRKEI, vertreten durch BREHM & SAHINOL Rechtsanwälte OG,

4. XXXX , geb. XXXX , StA. TÜRKEI, vertreten durch BREHM & SAHINOL Rechtsanwälte OG,

gegen die angefochtenen Bescheide des BFA vom 15.06.2018, Zl. 1. XXXX , 2. XXXX , 3. XXXX , 4. XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 18.03.2021 zu Recht erkannt:

A)

1. Die Beschwerde wird gemäß §§ 52 Abs 4, 52 Abs 9, 46, 53, 55 FPG idgF als unbegründet abgewiesen.

2. Die Beschwerde wird gemäß §§ 52 Abs 4, 52 Abs 9, 46, 55 FPG idgF als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerde in Bezug auf § 53 FPG idgF wird stattgegeben und dieser Spruchpunkt ersatzlos behoben.

3. Die Beschwerde wird gemäß §§ 52 Abs 4, 52 Abs 9, 46, 55 FPG idgF als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerde in Bezug auf § 53 FPG idgF wird stattgegeben und dieser Spruchpunkt ersatzlos behoben.

4. Die Beschwerde wird gemäß §§ 52 Abs 4, 52 Abs 9, 46, 55 FPG idgF als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerde in Bezug auf § 53 FPG idgF wird stattgegeben und dieser Spruchpunkt ersatzlos behoben.

B)

Die Revision ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig.

Text


Gemäß § 29 Abs 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs 4 von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird.

Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.

Die gekürzte Ausfertigung des am 18.03.2021 mündlich verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs 5 VwGVG, da von den Parteien ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs 4 VwGVG innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.

Schlagworte

Einreiseverbot aufgehoben gekürzte Ausfertigung Rückkehrentscheidung Teilstattgebung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:BVWG:2021:L510.2203207.1.00

Im RIS seit

23.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2021
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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