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Gesundheitswesen - ApGNorm
ApG 1907 §15 Abs1Beachte
Rechtssatz
Die Verleihung einer Apothekenkonzession im Zusammenhang mit einem Rechtsgeschäft unter Lebenden (die Übertragung einer Apotheke iSd § 46 Abs 2 ApG) für einen Standort, auf dem die bisherige Konzession durch einen Pächter ausgeübt worden war, vermag in öffentlich-rechtlich geschützte Interessen des Pächters nicht einzugreifen. Er genießt in diesem Verfahren daher nicht Parteistellung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1963000203.X01Im RIS seit
21.06.2021Zuletzt aktualisiert am
21.06.2021