RS Vwgh 1963/11/5 0181/63

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Veröffentlicht am 05.11.1963
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Index

Gesundheitswesen - ApG
40/01 Verwaltungsverfahren
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §15 Abs1
AVG §8

Rechtssatz

Die Apothekenkonzession ist, wie der VwGH in seinem E 17.11.1960, 1086/60, VwSlg 5421 A/1960 ausgesprochen hat, durch das Ableben der Witwe nicht erloschen, sondern sie bildet auch für die Verlassenschaft bis zu deren Einantwortung die Rechtsgrundlage für den Fortbetrieb der Apotheke. Sonach kommen der Verlassenschaft nach der Witwe im Verfahren über das vom Beschwerdeführer eingebrachte Ansuchen um Verleihung einer Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer öffentlichen Apotheke mit einem in den Standort der bestehenden Apotheke eingreifenden Standort die vollen Parteienrechte zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1963000181.X03

Im RIS seit

21.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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