RS Vwgh 1963/11/29 0408/62

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Veröffentlicht am 29.11.1963
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Index

Freie Berufe
36 Wirtschaftstreuhänder
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56
WTKG §11 Abs1

Rechtssatz

Zur Erlassung eines Feststellungsbescheides über das Erlöschen der Berechtigung der Witwe zur Fortführung des Betriebes, der auf einer Gewerbeberechtigung ihres verstorbenen Ehegatten beruht hatte, ist der Vorstand der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und nicht deren Präsident zuständig (Hinweis E des VfGH vom 25.3.1963, Zl. 70/62).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1962000408.X02

Im RIS seit

17.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

17.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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