RS Vwgh 1980/10/8 3525/78

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.10.1980
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Index

Dienstrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56

Rechtssatz

Die Frage, ob der Bescheid rechtlich existent oder auch rechtswirksam geworden ist, ist von der Frage zu unterscheiden, mit welchem Zeitpunkt die Rechtswirkungen des (rechtskräftigen) Bescheides eintreten.

Schlagworte

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1978003525.X02

Im RIS seit

21.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

21.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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