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DienstrechtNorm
AVG §56Rechtssatz
Die Frage, ob der Bescheid rechtlich existent oder auch rechtswirksam geworden ist, ist von der Frage zu unterscheiden, mit welchem Zeitpunkt die Rechtswirkungen des (rechtskräftigen) Bescheides eintreten.
Schlagworte
Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1978003525.X02Im RIS seit
21.06.2021Zuletzt aktualisiert am
21.06.2021