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KFG 1967 §64 Abs5Rechtssatz
Die Zulässigkeit einer Eintragung über das Erlöschen des Rechtes, von einer ausländischen Lenkerberechtigung Gebrauch zu machen, in den ausländischen Führerschein, ergibt sich aus § 64 Abs 5 letzter Satz iVm § 86 Abs 2 zweiter Satz KFG 1967.Die Zulässigkeit einer Eintragung über das Erlöschen des Rechtes, von einer ausländischen Lenkerberechtigung Gebrauch zu machen, in den ausländischen Führerschein, ergibt sich aus Paragraph 64, Absatz 5, letzter Satz in Verbindung mit Paragraph 86, Absatz 2, zweiter Satz KFG 1967.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984110027.X03Im RIS seit
23.06.2021Zuletzt aktualisiert am
23.06.2021