RS Vwgh 1985/7/5 84/11/0027

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Veröffentlicht am 05.07.1985
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Index

KFG
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §79 Abs3 idF 1982/631

Rechtssatz

Ausführungen zur Relevanz der Behauptung des Bfrs, er habe einen Doppelwohnsitz iSd § 79 Abs 3 KFG 1967, wenn er nicht einmal behauptet, einen Antrag nach dieser Bestimmung gestellt zu haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984110027.X02

Im RIS seit

23.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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