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KFG 1967 §79 Abs3 idF 1982/631Rechtssatz
Ausführungen zur Relevanz der Behauptung des Bfrs, er habe einen Doppelwohnsitz iSd § 79 Abs 3 KFG 1967, wenn er nicht einmal behauptet, einen Antrag nach dieser Bestimmung gestellt zu haben.Ausführungen zur Relevanz der Behauptung des Bfrs, er habe einen Doppelwohnsitz iSd Paragraph 79, Absatz 3, KFG 1967, wenn er nicht einmal behauptet, einen Antrag nach dieser Bestimmung gestellt zu haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984110027.X02Im RIS seit
23.06.2021Zuletzt aktualisiert am
23.06.2021