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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
BUAG §2 Abs1 litgBeachte
Rechtssatz
Verspachtelungs- bzw. Spachtelarbeiten sind Tätigkeiten im Sinn des § 2 Abs. 1 lit. g BUAG. Werden sie in einem Betrieb ausschließlich verrichtet, so unterliegt dieser Betrieb insgesamt dem BUAG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017080018.L01Im RIS seit
21.06.2021Zuletzt aktualisiert am
21.06.2021