RS Vwgh 2018/1/30 Ra 2017/08/0018

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Veröffentlicht am 30.01.2018
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

BUAG §2 Abs1 litg

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2017/08/0036

Rechtssatz

Verspachtelungs- bzw. Spachtelarbeiten sind Tätigkeiten im Sinn des § 2 Abs. 1 lit. g BUAG. Werden sie in einem Betrieb ausschließlich verrichtet, so unterliegt dieser Betrieb insgesamt dem BUAG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017080018.L01

Im RIS seit

21.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

21.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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