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L24009 Gemeindebedienstete WienNorm
BDG 1979 §43 Abs2Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 95/09/0166 E 1. Juli 1998 RS 6Stammrechtssatz
Die Verwendung von erkennbar amtlichem Briefpapier bei
Androhung rechtlicher Schritte in ausschließlich die
Privatsphäre eines Beamten betreffenden Angelegenheiten ist
jedenfalls geeignet, das Vertrauen der Allgemeinheit in die
sachliche (ordnugsgemäße oder uneigennützige) Wahrnehmung der
dienstlichen Aufgaben zu beeinträchtigen. Das Unrecht einer
diesbezüglichen Vorgangsweise ist an sich unmittelbar
einsichtig und selbstverständlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017090049.L03Im RIS seit
21.06.2021Zuletzt aktualisiert am
21.06.2021