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L92009 Sozialhilfe Grundsicherung Mindestsicherung WienNorm
AVG §56Rechtssatz
Bei einem Abstellen auf in der Vergangenheit (nach Empfang der Leistungen aus der Mindestsicherung) zugeflossene Geldmittel, die - im Zeitpunkt des Zufließens - ein Einkommen dargestellt hätten, nicht ersichtlich wäre, warum der Gesetzgeber in § 24 Abs. 2 Wr MSG 2010 auch auf "verwertbares Vermögen" Bezug genommen hat, wären derartige Einnahmen doch stets - als in der Vergangenheit zugeflossenes Einkommen - zur Gänze einer Ersatzpflicht zugrunde zu legen. Es ist bei der Norminterpretation aber nicht zu unterstellen, dass der Gesetzgeber inhaltsleere oder überflüssige Anordnungen getroffen hat (vgl. VwGH 4.4.2002, 97/08/0468, VwSlg. 15805 A/2002). Es ist davon auszugehen, dass zugeflossene Geldmittel infolge einer Nachzahlung von Pension als "Vermögen" iSd § 24 Abs. 2 Wr MSG 2010 anzusehen sind, die nur insoweit, als es sich um "verwertbares Vermögen" iSd § 12 Abs. 2 Wr MSG 2010 - sohin unter Berücksichtigung des Vermögensfreibetrages gemäß § 12 Abs. 3 Z 5 legcit - handelt, der Ersatzpflicht unterliegen.Bei einem Abstellen auf in der Vergangenheit (nach Empfang der Leistungen aus der Mindestsicherung) zugeflossene Geldmittel, die - im Zeitpunkt des Zufließens - ein Einkommen dargestellt hätten, nicht ersichtlich wäre, warum der Gesetzgeber in Paragraph 24, Absatz 2, Wr MSG 2010 auch auf "verwertbares Vermögen" Bezug genommen hat, wären derartige Einnahmen doch stets - als in der Vergangenheit zugeflossenes Einkommen - zur Gänze einer Ersatzpflicht zugrunde zu legen. Es ist bei der Norminterpretation aber nicht zu unterstellen, dass der Gesetzgeber inhaltsleere oder überflüssige Anordnungen getroffen hat vergleiche VwGH 4.4.2002, 97/08/0468, VwSlg. 15805 A/2002). Es ist davon auszugehen, dass zugeflossene Geldmittel infolge einer Nachzahlung von Pension als "Vermögen" iSd Paragraph 24, Absatz 2, Wr MSG 2010 anzusehen sind, die nur insoweit, als es sich um "verwertbares Vermögen" iSd Paragraph 12, Absatz 2, Wr MSG 2010 - sohin unter Berücksichtigung des Vermögensfreibetrages gemäß Paragraph 12, Absatz 3, Ziffer 5, legcit - handelt, der Ersatzpflicht unterliegen.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2016100055.L03Im RIS seit
21.06.2021Zuletzt aktualisiert am
21.06.2021