RS Vwgh 2018/7/25 Ra 2015/13/0011

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Veröffentlicht am 25.07.2018
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Index

E3L E09301000
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1994 §12
31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te

Rechtssatz

Stützt sich der Steuerpflichtige hinsichtlich der Nichtsteuerbarkeit seiner Umsätze auf das Unionsrecht, weil diese Umsätze bei Steuerbarkeit im Inland nach der nationalen Rechtslage steuerpflichtig wären, kann er sich nicht für die Beurteilung der Frage, ob ihm für dieselben Umsätze ein Vorsteuerabzug zusteht, auf das nationale Recht berufen, wenn diese Umsätze nach den Vorgaben der (im Streitfall noch anwendbaren) 6. EG-RL unecht steuerbefreit wären und ihm deshalb ein Vorsteuerabzug nach dem Unionsrecht nicht zusteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2015130011.L02

Im RIS seit

21.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

22.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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