RS Lvwg 2021/3/30 LVwG-AV-1097/001-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.03.2021
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

30.03.2021

Norm

WRG 1959 §32
WRG 1959 §138
AVG 1991 §59

Rechtssatz

Absolute Gewissheit einer Beeinträchtigung nach § 32 WRG ist nicht erforderlich. Es muss vielmehr eine hohe Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer solchen Beeinträchtigung bestehen (vgl VwGH 2004/07/0157).

Schlagworte

Umweltrecht; Wasserrecht; gewässerpolizeilicher Auftrag; eigenmächtige Neuerung; Leistungsfrist;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.1097.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

14.09.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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