TE Lvwg Erkenntnis 2020/10/19 KLVwG-1723/12/2019

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 19.10.2020
beobachten
merken
Quelle: Landesverwaltungsgericht Kärnten LVwg Kärnten, http://www.lvwg.ktn.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten