RS Vwgh 1962/9/19 1088/62

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Veröffentlicht am 19.09.1962
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Index

L85005 Straßen Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8
LStG Slbg 1955 §44 Abs2

Rechtssatz

In einem Verfahren zur Entscheidung der Öffentlichkeit einer Privatstraße nach § 44 Abs 2 Slbg LStG sind diejenigen, die die Öffentlicherklärung dieser Straße anstreben, auch dann nicht als Parteien beteiligt, wenn die am Gemeingebrauch teilnehmenden Personen Eigentümer des Ganzen oder eines Teils der Privatstraße sind. Diesen Personen steht daher das Rechtsmittel der Berufung nicht zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1962:1962001088.X00

Im RIS seit

13.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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