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VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §69 Abs1Rechtssatz
Ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren iSd § 69 Abs 1 AVG 1950 liegt auch dann vor, wenn nach Ablauf der Berufungsfrist eine mit einem Wiedereinsetzungsantrag wegen Versäumung der Berufungsfrist verbundene Berufung eingebracht worden ist.Ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren iSd Paragraph 69, Absatz eins, AVG 1950 liegt auch dann vor, wenn nach Ablauf der Berufungsfrist eine mit einem Wiedereinsetzungsantrag wegen Versäumung der Berufungsfrist verbundene Berufung eingebracht worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1977001441.X01Im RIS seit
14.06.2021Zuletzt aktualisiert am
14.06.2021