RS Vwgh 2018/3/28 Ra 2017/07/0123

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Veröffentlicht am 28.03.2018
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

ABGB §1294
AVG §75
AVG §76 Abs2
AVG §77 Abs1
VwGG §42 Abs2 Z1
WRG 1959 §138
WRG 1959 §50

Rechtssatz

Die Vorschreibung von Kommissionsgebühren in wasserrechtlichen Auftragsverfahren ist zulässig. Es ist zulässig die Kommissionsgebühren in einem amtswegig eingeleiteten Verfahren gemäß §§ 50 und 138 WRG 1959 für die Durchführung einer mündlichen Verhandlung demjenigen vorzuschreiben, der die Amtshandlung verschuldet hat, weil ihre Notwendigkeit auf eine Verletzung seiner Instandhaltungspflicht für eine Abwasserbeseitigungsanlage zurückzuführen war (vgl. VwGH 21. Oktober 1999, 99/07/0088).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017070123.L04

Im RIS seit

14.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

14.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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