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L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag KärntenBeachte
Rechtssatz
Im Anwendungsbereich des § 23 Abs. 7 Krnt BauO 1996 kommt es jedenfalls nicht auf den Zeitpunkt der Kenntnis allfälliger von der ursprünglichen Baubewilligung abweichender Bauführungen an.Im Anwendungsbereich des Paragraph 23, Absatz 7, Krnt BauO 1996 kommt es jedenfalls nicht auf den Zeitpunkt der Kenntnis allfälliger von der ursprünglichen Baubewilligung abweichender Bauführungen an.
Schlagworte
Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019060167.L02Im RIS seit
14.06.2021Zuletzt aktualisiert am
14.06.2021