RS Vwgh 2021/4/19 Ra 2020/13/0105

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Veröffentlicht am 19.04.2021
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §280 Abs1 lite
VwGG §41
VwGG §42 Abs2 Z3

Rechtssatz

Der in der Revision geltend gemachte Begründungsmangel ist nur dann relevant, wenn er den Revisionswerber an der Verfolgung seiner Rechte oder den VwGH an der Überprüfung des angefochtenen Erkenntnisses auf seine inhaltliche Rechtmäßigkeit hindert (vgl. VwGH 27.7.2016, Ra 2015/13/0043).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020130105.L04

Im RIS seit

14.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

14.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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