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L66106 Einforstung Wald- und Weideservituten Felddienstbarkeit SteiermarkNorm
B-VG Art133 Abs4Rechtssatz
Ob sich eine konkrete Neuregulierung tatsächlich auch im Rahmen des iSd. § 12 Stmk EinforstungsLG 1983 nachgewiesenen Ausmaßes von Nutzungsrechten und Gegenleistungen bewegt, ist in der Regel eine Frage des Einzelfalles.Ob sich eine konkrete Neuregulierung tatsächlich auch im Rahmen des iSd. Paragraph 12, Stmk EinforstungsLG 1983 nachgewiesenen Ausmaßes von Nutzungsrechten und Gegenleistungen bewegt, ist in der Regel eine Frage des Einzelfalles.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020070112.L02Im RIS seit
14.06.2021Zuletzt aktualisiert am
14.06.2021