RS Vwgh 2021/4/21 Fr 2020/13/0004

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Veröffentlicht am 21.04.2021
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Index

23/01 Insolvenzordnung
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §79
IO

Rechtssatz

Gemäß § 79 BAO gelten für die Rechts- und Handlungsfähigkeit (damit auch für die Partei- und Prozessfähigkeit) die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes; dazu gehört insbesondere auch das Insolvenzrecht (siehe dazu Stoll, BAO-Kommentar, 782).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:FR2020130004.F02

Im RIS seit

14.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

14.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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