RS OGH 2021/5/12 36R291/20s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.05.2021
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Norm

ZPO §41
  1. ZPO § 41 heute
  2. ZPO § 41 gültig ab 01.03.1919 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 95/1919

Rechtssatz

Eine Klagseinschränkung, die wegen einer während des Prozesses erfolgten Kaskoabwicklung erfolgt, ist für den Kläger nicht kostenschädlich.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Einschränkung auf Selbstbehalt, Kaskoleistung, Erfolgsprinzip

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00003:2021:RWZ0000221

Im RIS seit

15.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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