RS Vwgh 1964/9/25 1528/63

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Veröffentlicht am 25.09.1964
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UStG
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Von der Verpflichtung, über Verlangen die Höhe geltend gemachter Ausgaben nachzuweisen, enthebt nur die tatsächlche Unmöglichkeit einer solchen Beweisführung, nicht auch familiäre Rücksichtnahme (Hinweis: Im Beschwerdefall war unter Berufung auf Sitte und Moral ein Nachweis über Geldleistungen an die unterstützungsbedürftige Mutter des Bf unterblieben).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1963001528.X02

Im RIS seit

09.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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